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THG-Quoten
Vor über einer Woche aktualisiert

Als Betreiber können Sie für Strom, der über öffentliche Ladepunkte verkauft wird, eine Vergütung in Form von THQ-Quoten erhalten.

Für lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen können Sie eine erhöhte THG-Quote geltend machen. Weitere Informationen hierzu stellt das Umweltbundesamt bereit.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eichrechtskonforme Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als öffentliche Ladepunkte registriert sind.

Vollständigkeit der Daten sicherstellen

Für alle Ladepunkte müssen das Datum der Inbetriebnahme und das Datum der Meldung bei der BNetzA im LADEportal hinterlegt sein.

Datum der Inbetriebnahme

  • Klicken Sie im Menü auf Ladeinfrastruktur > Ladepunkte und wählen Sie den entsprechenden Ladepunkt aus.

  • Ist das Datum hinterlegt, wird es im Abschnitt "Installation" angezeigt.

  • Wird das Datum nicht angezeigt, kontaktieren Sie bitte den Fachbetrieb, der die Inbetriebnahme durchgeführt hat.

Anzeige gegenüber der BNetzA

  • Klicken Sie im Menü auf Ladeinfrastruktur > Ladepunkte und wählen Sie den entsprechenden Ladepunkt aus.

  • Ist das Datum bereits hinterlegt, wird es im Abschnitt "Konfiguration" ganz unten angezeigt.

  • Ist noch kein Datum hinterlegt, klicken Sie auf den Stift und tragen Sie das korrekte Datum ein.

Daten für THG-Quote abrufen

  • Wählen Sie den Standort aus, für den Sie die THG-Quote abrechnen wollen, indem Sie im Menü auf Ladeinfrastruktur > Standorte klicken und dann auf den entsprechenden Standort.

  • Klicken Sie am Seitenende auf THG-Prämie herunterladen. Sie erhalten eine Excel-Datei mit allen erforderlichen Informationen, um die THG-Quote über einen Broker oder bei der Bundesnetzagentur geltend zu machen.

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