Der Betreiber von Ladepunkten kann eine andere Organisation dazu einladen ihre Ladepunkte zu nutzen.
Die Gast-Organisation verwaltet die internen Nutzer*innen, Ladekarten, Fahrzeuge, usw. selbst.
Der Betreiber berechnet die Ladevorgänge an die Gast-Organisation. Bei Bedarf kann die Gast-Organisation intern dann eine Abrechnung der einzelnen Nutzer*innen durchführen.
Beispiele für Anwendungsfälle:
Ladepunkte in einem Industriepark werden von den Firmen im Industriepark genutzt. Der Industriepark betreibt die Ladepunkte. Die Firmen im Park werden als Gast eingeladen. Die Mitarbeiter*innen der Firmen im Park können an den Ladepunkten laden. Am Ende des Monats bekommt jede Firma im Park eine Sammelrechnung für alle Ladevorgänge der Mitarbeiter*innen.
Größere Wohneinheiten teilen sich die Ladeinfrastruktur. Die Hausverwaltung (oder LADE Operate) betreibt die Ladepunkte. Jede Familie wird als Gast eingeladen und kann entweder alle oder nur zugewiesene Ladepunkte nutzen. Jede Familie bekommt am Ende des Abrechnungszeitraums die Rechnung für Ihre Ladevorgänge.
Beachten Sie: Das Gast-Laden muss vor einer Nutzung durch LADE freigeschaltet werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse daran haben.
Im LADEportal wird das Gastladen als Beziehung zwischen zwei Organisationen dargestellt:
Ist die Beziehung hergestellt, werden der Gast-Organisation die Ladepunkte unter dem Menüpunkt Gast im Portal dargestellt.
Eine Gast-Organisation kann zusätzlich eigene Ladepunkte besitzen und unabhängig davon betreiben und nutzen.
Ladepunkten können neben den eigenen Nutzern der Betreiber-Organisation auch Gäste zugeordnet werden:
Die Betreiber-Organisation legt den Preis für seine Gäste über Betriebsprofile fest.
Ladekarten und Fahrzeuge werden im Gast verwaltet.
Die Mobile App zeigt die Gastladepunkte transparent an.
Dier Abrechnung erfolgt unter dem Menüpunkt Gastabrechnung. Dort können ähnlich wie in der Nutzerabrechnung automatisierte Abrechnungen der Gäste eingerichtet werden.



